Verwirkung des Widerrufsrechts

+++ Verwirkung des Widerrufsrechts +++

OLG Frankfurt – LG Gießen

12.2.2018

3 U 70/16

 

Verwirkung des Widerrufsrechts

 

Löst der Verbraucher ein Verbraucherdarlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ab, ist das Umstandsmoment regelmäßig zu bejahen, weil sich die darlehensgebende Bank oder Sparkasse – im Sinne einer tatsächlichen Vermutung – darauf einrichten darf und wird, dass der Vorgang auf Grund der willentlichen Beendigung des Darlehensverhältnisses durch den Darlehensnehmer abgeschlossen ist.

 

BGB § 242, § 495