+++ Verwirkung des Widerrufsrechts +++
OLG Frankfurt – LG Gießen
12.2.2018
3 U 70/16
Verwirkung des Widerrufsrechts
Löst der Verbraucher ein Verbraucherdarlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ab, ist das Umstandsmoment regelmäßig zu bejahen, weil sich die darlehensgebende Bank oder Sparkasse – im Sinne einer tatsächlichen Vermutung – darauf einrichten darf und wird, dass der Vorgang auf Grund der willentlichen Beendigung des Darlehensverhältnisses durch den Darlehensnehmer abgeschlossen ist.
BGB § 242, § 495