Aktuelles: Arbeitsrecht

Anfechtung eines langjährigen Arbeitsvertrages wegen einem gefälschten Zeugnis

Anfechtung eines langjährigen Arbeitsvertrages wegen einem gefälschten Zeugnis

Ein Universalschweißer bewarb sich nach seiner Ausbildung bei einer Firma und legte dabei
ein gefälschtes Abschlusszeugnis vor. Er hatte die schriftliche Prüfung mit „ausreichend“ und
die praktischen Prüfung mit „befriedigend“ bestanden. Er änderte die Note für den
schriftlichen Teil in ein „befriedigend“ und die Note für den praktischen Teil in ein „gut“.
Daraufhin wurde er eingestellt. Nach 8 ½ Jahren stellte sich die Fälschung heraus und der
Betrieb beendete das Arbeitsverhältnis durch Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen
arglistiger Täuschung. Hiermit war der Mitarbeiter nicht einverstanden. Er verwies darauf,
dass er gleichwohl eine hervorragenden Arbeitsleistung erbracht habe und eine
überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft für die Firma gezeigt habe. Darüber hinaus sei es
treuwidrig, nach einer so langen Beschäftigungszeit den Arbeitsvertrag wegen Angaben in
einem bei der Einstellung vorgelegten Zeugnis anzufechten.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg schloss sich der Ansicht der Vorinstanz an
und wies die Berufung des Klägers zurück sowie die Klage auf Weiterbeschäftigung ab. Die
Anfechtung des Arbeitsvertrages sei wirksam erfolgt, weil der Kläger die Firma durch die
Vorlage der gefälschten Zeugnisse im Hinblick auf seine beruflichen Kenntnisse getäuscht
habe. Aufgrund dessen habe er seine Einstellungschancen verbessert. Die Vorlage dieses
gefälschten Zeugnisses habe zu dem Abschluss des Arbeitsvertrages geführt. Die
Anfechtung verstoße nicht gegen Treu und Glaube. Trotz seiner guten Arbeitsleistung habe
er den Arbeitgeber bei der Einstellung in seiner Willensfreiheit auf schwere Weise
beeinträchtigt. Der Arbeitgeber habe ein berechtigtes Interesse daran, dass ihm bei der
Einstellung ein unverfälschtes Zeugnis vorgelegt werde. Das Gericht hat die Revision nicht
zugelassen.

LAG Baden-Württemberg vom 13.10.2006, Az. 5 Sa 25/06

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen