Anfechtung eines langjährigen Arbeitsvertrages wegen einem gefälschten Zeugnis
Ein Universalschweißer bewarb sich nach seiner Ausbildung bei einer Firma und legte dabei
ein gefälschtes Abschlusszeugnis vor. Er hatte die schriftliche Prüfung mit ausreichend und
die praktischen Prüfung mit befriedigend bestanden. Er änderte die Note für den
schriftlichen Teil in ein befriedigend und die Note für den praktischen Teil in ein gut.
Daraufhin wurde er eingestellt. Nach 8 ½ Jahren stellte sich die Fälschung heraus und der
Betrieb beendete das Arbeitsverhältnis durch Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen
arglistiger Täuschung. Hiermit war der Mitarbeiter nicht einverstanden. Er verwies darauf,
dass er gleichwohl eine hervorragenden Arbeitsleistung erbracht habe und eine
überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft für die Firma gezeigt habe. Darüber hinaus sei es
treuwidrig, nach einer so langen Beschäftigungszeit den Arbeitsvertrag wegen Angaben in
einem bei der Einstellung vorgelegten Zeugnis anzufechten.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg schloss sich der Ansicht der Vorinstanz an
und wies die Berufung des Klägers zurück sowie die Klage auf Weiterbeschäftigung ab. Die
Anfechtung des Arbeitsvertrages sei wirksam erfolgt, weil der Kläger die Firma durch die
Vorlage der gefälschten Zeugnisse im Hinblick auf seine beruflichen Kenntnisse getäuscht
habe. Aufgrund dessen habe er seine Einstellungschancen verbessert. Die Vorlage dieses
gefälschten Zeugnisses habe zu dem Abschluss des Arbeitsvertrages geführt. Die
Anfechtung verstoße nicht gegen Treu und Glaube. Trotz seiner guten Arbeitsleistung habe
er den Arbeitgeber bei der Einstellung in seiner Willensfreiheit auf schwere Weise
beeinträchtigt. Der Arbeitgeber habe ein berechtigtes Interesse daran, dass ihm bei der
Einstellung ein unverfälschtes Zeugnis vorgelegt werde. Das Gericht hat die Revision nicht
zugelassen.
LAG Baden-Württemberg vom 13.10.2006, Az. 5 Sa 25/06