Bauaufsicht Haftung Mängel

+++ Bauaufsicht Haftung Mängel +++
OLG München – LG Deggendorf
7.12.2010
13 U 4561/09

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadenersatz wegen Planungs- und Bauüberwachungsfehlern aus einem Ingenieurvertrag.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Geltendmachung des Schadensersatzanspruches vorliegend nicht das fruchtlose Setzen einer Nachfrist voraus, da sich der Planungs- und Bauüberwachungsfehler bereits in dem Bauwerk verkörpert hat und durch Nachbesserung der Planung oder Bauüberwachung nicht mehr ungeschehen
gemacht werden kann.

BGB § 635 aF