Aktuelles: Baurecht
24.01.2013
Bauaufsicht Haftung Mängel
+++ Bauaufsicht Haftung Mängel +++
OLG München – LG Deggendorf
7.12.2010
13 U 4561/09
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadenersatz wegen Planungs- und Bauüberwachungsfehlern aus einem Ingenieurvertrag.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Geltendmachung des Schadensersatzanspruches vorliegend nicht das fruchtlose Setzen einer Nachfrist voraus, da sich der Planungs- und Bauüberwachungsfehler bereits in dem Bauwerk verkörpert hat und durch Nachbesserung der Planung oder Bauüberwachung nicht mehr ungeschehen
gemacht werden kann.
BGB § 635 aF
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Grundbuchrecht, Vormerkung
- Schenkung, Vorwurf der Sittenwidrigkeit
- Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung
- Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
- Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten