+++ Bauvertragsrecht, Haus, Grundstück+++
OLG Naumburg – LG Halle
20.1.2011
1 U 84/10
Wird in einem Hausbauvertrag nicht auf ein konkretes Grundstück Bezug genommen und gehen Informationen über mögliche Grundstücke nicht über eine unverbindliche Serviceleistung hinaus, so fehlt es an einer Verknüpfung zwischen Grundstückserwerb und Hausbauvertrag im Sinne des § 311 b Abs. 1 BGB.