Aktuelles: Baurecht

Beschädigung von Versorgungsleitung durch Tiefbauunternehmen

Beschädigung von Versorgungsleitung durch Tiefbauunternehmen

Ein Grundstückseigentümer beauftragte ein Tiefbauunternehmen mit der Errichtung einer
Regenentwässerungsanlage auf seinem privaten Grundstück. Die Mitarbeiter dieser Firma
prüften den Verlauf der Hausanschlussanlage und fragten der Grundstückseigentümer, ob
sich auf dem Grundstück eine Hauptversorgungsleitung befindet. Dies verneinte der
Grundstückseigentümer, obwohl dort eine solche Leitung im Abstand von fünf Metern zur
öffentlichen Straße und zur Grundstücksgrenze verlief. Als das nichts ahnende
Tiefbauunternehmen bei Grabungsarbeiten diese Leitung beschädigte, verlangte der
Energieversorgungsträger von ihm Schadensersatz. Hierzu war das Tiefbauunternehmen
jedoch nicht bereit. Es berief sich u.a. darauf, dass der Verlauf der Hauptversorgungsleitung
nicht im Grundbuch eingetragen worden war.

Der Bundesgerichtshof schloss sich der Ansicht der Vorinstanzen an und wies die Klage des
Energieversorgungsunternehmens ab. Ein Tiefbauunternehmen müsse sich normalerweise
nur bei der Durchführung von Erdarbeiten an öffentlichen Straßenflächen beim zuständigen
Versorgungsunternehmen nach dem Verlauf bzw. dem Vorhandensein von
Versorgungsleitungen erkundigen. Diese Verpflichtung bestehe hingegen bei privaten
Grundstücken in der Regel nicht, weil dieser Aufwand für das Unternehmen nicht zumutbar
sei. Anders sei dies nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für unterirdisch verlegte
Versorgungsleitungen auf dem betreffenden Grundstück sprächen. Von daher habe das
Tiefbauunternehmen vorliegend nicht seine Verkehrssicherungspflichten verletzt.

BGH vom 20.12.2005, VI ZR 33/05

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen