Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit

 

+++ Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit +++

LAG Mecklenburg-Vorpommern – ArbG Stralsund

17.1.2017

5 Sa 166/16

 

Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit

 

1. Eine betriebsbedingte Änderungskündigung zur Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit ist sozial ungerechtfertigt, wenn zwar die bislang arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit zum Teil weggefallen ist, jedoch der Einsatz auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu

 

gleichen oder schlechteren Arbeitsbedingungen möglich ist.

 

2. Nach § 286 Abs. 4 BGB kommt der Schuldner nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Ein Rechtsirrtum kann das Verschulden ausschließen. Unverschuldet ist ein Rechtsirrtum nur, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einer anderen Beurteilung der Gerichte nicht zu rechnen brauchte.

 

KSchG § 1 Abs 2, § 1 Abs 5, § 2

BGB § 615, § 286 Abs 4