Aktuelles: Baurecht

Defekte Außenrollladenanlage aufgrund von Eisbildung

Defekte Außenrollladenanlage aufgrund von Eisbildung

Ein Unternehmer baute auf einem Anwesen Wohndachfenster mit elektronischen
Außenrollläden ein. Als der Eigentümer schon einen Teil des Honorars bezahlt hatte, kam es
witterungsbedingt zu einer Beschädigung der Rollladenanlage. Aufgrund von Eisbildung
blockierten die Lamellen und die Zugbänder rissen. Aufgrund dieses Vorkommnisses rissen
die Gurte. Der Betroffene weigerte sich nunmehr, die restliche Vergütung zu bezahlen. Er
berief sich darauf, dass der Unternehmer ihn auf die eingeschränkte Tauglichkeit hätte
hinweisen müsse. Er hätte ihm sagen müssen, dass keine elektronische Steuerung für
Eiswarnung eingebaut worden sei. Infolgedessen habe er sich schadensersatzpflichtig
gemacht. Als Bauherr dürfe er mit diesem Anspruch aufrechnen. Das Landgericht Koblenz
sowie das Oberlandesgericht Koblenz gaben der Zahlungsklage des Unternehmers statt.
Hiergegen legte der Bauherr Revision ein.

Der Bundesgerichtshof hob die Vorentscheidungen auf. Es sei nicht geklärt worden, ob ein
Mangel im Sinne des Werkvertragsrechtes vorgelegen habe. Bislang sprächen keinerlei
Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien den Einbau einer Anlage ohne eine
Sicherheitseinrichtung zum Abschalten bei Frost vereinbart hätten. Es reiche nicht aus, dass
über die fehlende Eiswarnung nur der Händler sowie Händler informiert gewesen wären. Die
Vorinstanz müsse das noch klären.

BGH vom 25.01.2007, VII ZR 41/06

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen