Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht

Der schlafende Staatsanwalt

Der schlafende Staatsanwalt

Ein Angeklagter wurde von einem Amtsgericht wegen sexueller Nötigung verurteilt. Er berief
sich bei der Einlegung der Revision darauf, dass der Staatsanwalt während der Sitzung
geschlafen habe. Dies ergebe sich darauf, dass er bei der Ansprache durch den Richter mit
seitlich abgewinkeltem und leicht nach hinten hängenden Kopf gesessen und zunächst nicht
reagiert habe.

Das Oberlandesgericht Hamm wies die Revision zurück. Ein Verstoß gegen § 226 Abs. 1
StPO liege nicht vor. Dies setze ebenso wie bei einem Richter voraus, dass er über einenlängeren Zeitraum fest geschlafen habe. Über die Zeitdauer seien jedoch keine Angaben
gemacht worden.

OLG Hamm vom 02.03.2006, Az. 2 Ss 47/06

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen