Fernabsatzverträge Widerrufsrecht, Rechtssmissbrauch, freier Wille

+++ Fernabsatzverträge Widerrufsrecht, Rechtssmissbrauch, freier Wille +++

BGH – LG Rottweil – AG Rottweil

16.3.2016

VIII ZR 146/15

 

1. Es ist dem freien Willen des Verbrauchers überlassen, ob und aus welchen Gründen er von einem bei einem Fernabsatzgeschäft bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht.

 

2. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) kommt nur ausnahmsweise – unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers – etwa bei arglistigem oder schikanösem Verhalten des Verbrauchers in Betracht (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 25. November 2009, VIII ZR 318/08, BGHZ 183, 235 Rn. 17, 20).

 

BGB § 242, § 312d, § 355 Abs 1 S 2