Aktuelles: Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung wegen einem eigenmächtigen Urlaubsantritt

Fristlose Kündigung wegen einem eigenmächtigen Urlaubsantritt

Ein Arbeitnehmer unterrichtete seinen Vorgesetzten darüber, dass er in Urlaub fahren wollte.
Er ging aufgrund eines Missverständnisses davon aus, dass der Arbeitgeber sich nur dann
bei ihm zurückmeldet, wenn der Urlaub nicht angetreten werden darf. Als er von seinem
Arbeitgeber nichts hörte, fuhr er einfach weg. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber
fristlos.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass die fristlose Kündigung mangels
Vorliegen eines wichtigen Grundes unzulässig sei. Zwar sei generell ein eigenmächtiger
Urlaubsantritt als ein derartiger Grund anzusehen. Dies setze jedoch voraus, dass der
Arbeitnehmer sich vorsätzlich über den Willen seines Arbeitgebers hinweggesetzt habe. Dies
sei vorliegend nicht der Fall, weil dem Arbeitnehmer lediglich Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei.

LAG Rheinland-Pfalz vom 13.04.2005, Az. 10 Sa 1047/04

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen