Rundbrief Baurecht

Ein Service für Sie

Sehr geehrte Damen und Herren,

mancher Handwerker, Architekt oder Kunde hat sich bei Rechtsstreiten schon gefragt, ob die Richter immer auf „demselben Planeten“ leben. Möglicherweise hat sich der BGH im vorliegenden Fall die gleiche Frage gestellt. In einem komplizierteren Verfahren entschied das Gericht zuerst per Urteil, dass der Architekt schadensersatzpflichtig ist. In dem Anschlussverfahren wurde nur noch über die Höhe des tatsächlichen Schadens gestritten. Es ging also nicht mehr um die Frage, ob er schadensersatzpflichtig ist oder nicht, sondern nur noch um die Höhe. Trotzdem entschied das Gericht in diesem Verfahren zur Überraschung aller Beteiligter, dass es keinen Schadensersatzanspruch gäbe, weil vorher doch kein Fehler vorgelegen habe. Das empfand der BGH erfreulicherweise dann doch als einen üblen Scherz. Allerdings musste der Kläger auch einen langen Atem haben, bis er endlich beim BGH war:
(BGH – OLG München – LG Kempten 14.7.2011 VII ZR 142/09)

„Hat ein Gericht dem Grunde nach entschieden, dass der Architekt zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dadurch entstanden ist, dass der Auftraggeber infolge der fehlerhaften Kostenberatung von der Durchführung eines Bauvorhabens nicht abgesehen hat, darf es im Betragsverfahren den Schaden nicht mit der Begründung verneinen, die Kostenschätzung sei nicht fehlerhaft gewesen.“

Außerdem hat sich der BGH in diesem Monat nicht nur mit allgemein grundsätzlichen Aspekten auseinander-gesetzt, sondern auch mit den Prüfpflichten eines Installateurs bei der Verlegung von Hausleitungen, oder was der Handwerker beachten muss, wenn er Bodenplatten verlegen möchte die, Bauzeitverzögerungen im Winter, einer Rissbildung ausgesetzt sind.

Mehr hierzu und anderen Entscheidungen können Sie gerne kostenlos auf unserer Homepage nachlesen. Natürlich beraten wir Sie gerne, wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Christian Jacobi
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht