Aktuelles: Baurecht

Hemmung der Verjährungsfrist bei Schadensersatz wegen Baumängeln

Hemmung der Verjährungsfrist bei Schadensersatz wegen Baumängeln

Ein Bauherr beauftragte einen Architekten mit der Durchführung von Architektenleistungen.
Nach Beendigung der Arbeiten traten kurz vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist
Schäden am Fußboden auf, was der Bauherr sofort dem Architekten mitteilte und von ihm
dafür Schadensersatz verlangte. Dieser vereinbarte mit dem Bauherrn kurzfristig einenBesichtigungstermin und riet ihm dabei, dass er eine Überprüfung durch einen
Sachverständigen vornehmen lassen soll. Daraufhin leitete der Bauherr ein selbstständiges
Beweisverfahren ein und forderte Schadensersatz. Das Landgericht Hagen wies die Klage
ab, weil der Anspruch bis zur Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens bereits
verjährt gewesen sei. Das Oberlandesgericht Hamm als Berufungsinstanz schloss sich dem
an. Hiergegen legte der Bauherr Revision ein.

Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies die Sache
zurück an das Berufungsgericht. Dieses müsse prüfen, ob die Voraussetzungen für einen
Schadensersatzanspruch wegen mangelhaft erbrachter Architektenleistungen nach § 635
BG vorliegen würden. Dieser Anspruch sei nämlich nicht verjährt, weil die Verjährung der
gem. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB fünfjährigen Verjährungsfrist durch Verhandlungen im Sinne
des § 203 Satz 1 BGB gehemmt worden sei. Der Begriff der „Verhandlungen“ sei weit
auszulegen. Es reiche aus, wenn der Unternehmer sich aus Sicht des Bauherrn auf
Erörterungen über die Berechtigung des Schadensersatzanspruches eingelassen habe. Diessei vorliegend aufgrund der vorgeschlagenen Überprüfung durch einen Sachverständigen zu
bejahen.

BGH vom 26.10.2006, VII ZR 194/05

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen