Rundbrief Baurecht
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Rundbrief möchte ich Sie nur auf eine einzige Entscheidung aufmerksam machen. Bei der Sanierung (und dem Ausbau) eines älteren bestehenden Gebäudes darf der Bauherr darauf vertrauen, dass im Rahmen der Sanierung die Maßnahmen ausgeführt werden, um den Stand der anerkannten Regeln und Technik zu erreichen. Das klingt erst … Weiterlesen …