Kündigung; Betriebsstillegung; Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang

+++ Kündigung; Betriebsstillegung; Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang +++
LAG Köln – ArbG Köln
5.10.2010
12 Sa 480/10

1. Führt der Arbeitgeber eine Unternehmerentscheidung tatsächlich durch, kann der Arbeitnehmer deren Ernsthaftigkeit nicht mit Erfolg durch einfaches Bestreiten in Zweifel ziehen.

2. Greifbare Formen für eine Betriebsstilllegung können bereits dadurch gegeben sein, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Absicht, den Betrieb kurzfristig zu schließen mitteilt und allen Arbeitnehmern kündigt.

3. Ein innerhalb des Insolvenzverfahrens Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist stattfindender Betriebsübergang vermag keinen Wiedereinstellungsanspruch des wirksam gekündigten Arbeitnehmers zu begründen.

KSchG § 1
BGB § 613 a