Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber

LAG Baden-Württemberg – ArbG Stuttgart
10.2.2010
2 Sa 59/09

Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber

1. Wenn kritische Äußerungen des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber (hier: Internetbeitrag) vom Grundrecht der freien Meinungsäußerungen gedeckt sind, verletzen sie auch keine arbeitsvertraglichen (Rücksichtnahme-)Pflichten.

2. Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG erfordert eine Abwägung der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers mit den Interessen des Arbeitgebers