Thüringer OLG – LG Mühlhausen
16.9.2009
7 U 21/09
Windenergieanlage, Umweltverträglichkeitsprüfung, künstlich Aufsplitterung von Vorhaben zur Errichtung von Windparks
Eine privatrechtliche Vereinbarung, die dazu dienen soll, ein Projekt zur Errichtung eines Windparks künstlich in mehrere kleine Projekte zu zerlegen, deren Genehmigungsfähigkeit nicht vom Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsprüfung abhängig ist, ist nichtig, weil hierdurch
der Zweck des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterlaufen wird.
§§ 134 BGB; 3 b UVPG. Anlage 1 Nummer 1.6.1 zum UVPG