Aktuelles: Arbeitsrecht

Kündigung wegen Privatfahrt mit dem Firmenwagen

Kündigung wegen Privatfahrt mit dem Firmenwagen

Ein Verkäufer durfte den Firmenwagen seines Arbeitgebers jedenfalls für den Weg zwischen
Wohnung und Arbeitsstelle benutzen. Ob für andere Fahrten eine Genehmigung eingeholt
werden musste, war umstritten. Als er das Auto an einem Wochenende für eine Privatfahrt
benutzte, verursachte er grob fahrlässig einen Verkehrsunfall. Der Arbeitgeber kündigte ihm
daraufhin fristlos und hilfsweise ordentlich. Er berief sich darauf, dass er seinen
Untergebenen bereits mehrfach u.a. wegen unzureichender Verkaufszahlen abgemahnt und
der Arbeitnehmer für die Fahrt keine mündliche Genehmigung eingeholt habe. Die
Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers wurde vom Arbeitsgericht Rostock abgewiesen.
Hiergegen legte dieser Berufung ein.

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hob die Entscheidung der Vorinstanz
auf und gab der Klage des Arbeitnehmers statt. Sowohl die fristlose, als auch die ordentliche
Kündigung seien rechtswidrig, weil kein Kündigungsgrund bestanden habe. Grundsätzlich
reiche hierfür nicht aus, dass das Fahrzeug durch einen Unfall des Arbeitnehmers
beschädigt worden sei. Das gelte auch, wenn dieser ihn grobfahrlässig herbeigeführt habe.
Zunächst einmal fehle es daran, dass eine auf das Verkehrsverhalten bezogene Abmahnung
ausgesprochen worden sei. In diesem Falle komme sowohl eine fristlose, als auch eine
ordentliche Kündigung nur infrage, wenn er zu der Benutzung des Wagens überhaupt nicht
befugt gewesen sei. Davon könne nicht ausgegangen werden, weil der Arbeitnehmer das
Fahrzeug für die Fahrten zur Arbeitsstelle habe benutzen dürfen. In diesem Fall müsse ihnder Arbeitgeber bei einem Überschreiten diese Erlaubnis durch eine Wochenendfahrt erst
einmal abmahnen.

LAG Mecklenburg Vorpommern vom 30.03.2006, 1 Sa 498/05

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen