Aktuelles: Arbeitsrecht
29.12.2010
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers – Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit oder Anfechtung
+++ Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers – Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit oder Anfechtung +++
BAG – LAG München
22.7.2010
8 AZR 144/09
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers – Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit oder Anfechtung
Notarielles Schuldanerkenntnis bei zuvor eingeräumten Unterschlagungen am Arbeitsplatz Gibt ein Arbeitnehmer zu, im Arbeitsverhältnis Unterschlagungen begangen zu haben, und unterzeichnet er vor einem Notar ein Schuldanerkenntnis, so kann er gegen dessen Wirksamkeit grundsätzlich nicht mit Erfolg einwenden, die Methoden zu seiner Überführung seien unzulässig gewesen.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Abschluss eines Vergleichs
- Erbscheinsantrag
- Erbunwürdigkeit
- Haftungsrecht (Straßenverkehrsrecht), Schadensrecht (Straßenverkehrsrecht)
- Grundstücksrecht), Grundbuchrecht (Grundstücksrecht)