Aktuelles: Baurecht

Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen

BGH – Kammergericht – LG Berlin

2.6.2022

VII ZR 229/19

 

  1. § 7 HOAI (2013) kann nicht richtlinienkonform dahin ausgelegt werden, dass die Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen grundsätzlich nicht mehr verbindlich sind und daher einer die Mindestsätze unterschreitenden Honorarvereinbarung nicht entgegenstehen.

 

  1. § 7 Abs. 5 HOAI (2013) ist unbeschadet des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Juli 2019 (C-377/17) weiterhin anwendbar.

 

HOAI 2013 § 7

EGRL 123/2006 Art 15 Abs 1, Art 15 Abs 2 Buchst g, Art 15 Abs 3,

AEUV Art 49

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