Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht
13.01.2010
Nutzung von Musik für Werbezwecke
+++ Nutzung von Musik für Werbezwecke +++
BGH – OLG München – LG München I
10.6.2009
I ZR 226/06
Nutzung von Musik für Werbezwecke
Die GEMA ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.
UrhG § 31 Abs. 5
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