Privatärztliche Abrechnung einer vertragsärztlichen Leistung

Privatärztliche Abrechnung einer vertragsärztlichen Leistung

Ein Orthopäde nahm an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Er bot zur Behandlung von
Rückenleiden Infusionen als privatärztliche Leistungen an, obwohl diese Gegenstand der
vertragszärtlichen Versorgung sind. Aufgrund dessen verhängte der Disziplinarausschuss
der zuständigen vertragsärztlichen Vereinigung gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 2.500
€. Hiergegen erhob der Orthopäde Klage.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen schloss sich der Ansicht der Vorinstanz an
und wies die Klage ab. Der Arzt habe durch die Abrechnung einer vertragsärztlichen

Leistung als privatärztliche Leistung im groben Maße gegen seine Pflichten verstoßen. Von
daher sei die Verhängung einer Geldbuße auch gerechtfertigt.

LSG Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2006, Az. L 11 KA 114/04