Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht

Privatärztliche Abrechnung einer vertragsärztlichen Leistung

Privatärztliche Abrechnung einer vertragsärztlichen Leistung

Ein Orthopäde nahm an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Er bot zur Behandlung von
Rückenleiden Infusionen als privatärztliche Leistungen an, obwohl diese Gegenstand der
vertragszärtlichen Versorgung sind. Aufgrund dessen verhängte der Disziplinarausschuss
der zuständigen vertragsärztlichen Vereinigung gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 2.500
€. Hiergegen erhob der Orthopäde Klage.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen schloss sich der Ansicht der Vorinstanz an
und wies die Klage ab. Der Arzt habe durch die Abrechnung einer vertragsärztlichen

Leistung als privatärztliche Leistung im groben Maße gegen seine Pflichten verstoßen. Von
daher sei die Verhängung einer Geldbuße auch gerechtfertigt.

LSG Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2006, Az. L 11 KA 114/04

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen