Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vor Ausspruch einer Änderungskündigung

+++ Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vor Ausspruch einer Änderungskündigung +++
LAG Schleswig-Holstein – ArbG Lübeck
13.5.2009
6 Sa 358/08

Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vor Ausspruch einer Änderungskündigung

1. Die im Zuge einer Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderungen müssen geeignet und erforderlich sein, um den Inhalt des Arbeitsvertrages den geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen. Sie dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen

Arbeitsverhältnisses entfernen, als es zur Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich ist.

2. Bestehen mehrere geeignete Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, hat der Arbeitgeber grundsätzlich den Arbeitsplatz anzubieten, dessen Arbeitsbedingungen sich am wenigsten weit von den bisherigen entfernen. Fallen mehrere Arbeitsplätze weg, hat der Arbeitgeber zunächst eine Reihung der Arbeitnehmer vorzunehmen, um sie sodann den freien

Arbeitsplätzen zuzuordnen. Bei der Auswahlentscheidung sind die Grundsätze der Sozialauswahl heranzuziehen.

3. Stets sind alle Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in die Prüfung einzubeziehen. Es dürfen nicht vorab Arbeitsplätze besetzt werden, mit der Folge, dass sie bei Prüfung und Zuordnung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für die von der (Änderungs-)Kündigung

bedrohten Arbeitnehmer unberücksichtigt bleiben.