Rundbrief: Arbeitsrecht

Ein Service für Sie zum Thema Arbeitsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ob ich -wie regelmäßig leider der Fall- jemanden bei einem Mandanten aus der Firma werfen muss, weil er in die Kasse gegriffen hatte und überführt wurde, oder wegen unberechtigter Vorwürfe zu verteidigen habe oder Späne bekanntlich fallen wo gehobelt wird. Das Arbeitsrecht begegnet uns und vielleicht auch Ihren Freunden und Bekannten in den unterschiedlichsten Formen immer wieder. Vielleicht hilft es jemanden, wenn Sie diese Entscheidungen kennen:

Außerordentliche Kündigung; Sachbeschädigung; Anhörung der Mitarbeitervertretung
1. Auch nach einer vorsätzlichen Sachbeschädigung des Arbeitnehmers kann, insbesondere in einem langjährigen Arbeitsverhältnis, vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung erforderlich sein.

2. Hat der Arbeitnehmer sich nach Begehung der Sachbeschädigung beim Arbeitgeber entschuldigt und den Ausgleich des Schadens angeboten, ist dies im Rahmen der Anhörung der Mitarbeitervertretung zu einer beabsichtigten Kündigung mitzuteilen.
(LAG Köln – ArbG Köln – 26.10.2010, 12 Sa 936/10)

Kündigung; Betriebsstilllegung; Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang
1. Führt der Arbeitgeber eine Unternehmerentscheidung tatsächlich durch, kann der Arbeitnehmer deren Ernsthaftigkeit nicht mit Erfolg durch einfaches Bestreiten in Zweifel ziehen.

2. Greifbare Formen für eine Betriebsstilllegung können bereits dadurch gegeben sein, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Absicht, den Betrieb kurzfristig zu schließen mitteilt und allen Arbeitnehmern kündigt.

3. Ein innerhalb des Insolvenzverfahrens Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist stattfindender Betriebsübergang vermag keinen Wiedereinstellungsanspruch des wirksam gekündigten Arbeitnehmers zu begründen.
(LAG Köln – ArbG Köln – 5.10.2010, 12 Sa 480/10, KSchG § 1, BGB § 613 a)

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Christian Jacobi
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

PS aus der Schmunzelecke:
Herbert zum Nachbarn: »Ich habe kein Glück bei den Frauen.«
»Ja, ich weiß, Deine Erste ist Dir davongelaufen.«
»Stimmt, aber was schlimmer ist, die Zweite ist geblieben!«