Aktuelles: Arbeitsrecht

Schadensersatz für entgangenes Trinkgeld einer Briefzustellerin

Schadensersatz für entgangenes Trinkgeld einer Briefzustellerin

Eine Briefzustellerin erhielt eine fristlose Kündigung, weil gegen sie der dringende Verdacht der Arbeitszeitmanipulation bestand. Hiergegen ging sie erfolgreich im Wege der Kündigungsschutzklage vor. Während des Verfahrens stellte sich nämlich heraus, dass der Vorwurf unberechtigt war. Die Postbedienstete verlangte nunmehr Ersatz für das während der Weihnachtszeit entgangene Trinkgeld, weil sie in diesem Zeitraum wegen der fristlosen Kündigung nicht in ihrem Zustellbezirk unterwegs sein konnte. Aus diesem Grunde sei für sie ein Schaden in Höhe von 1.200,- Euro entstanden. Das Arbeitsgericht Hamburg wies ihre Klage ab. Hiergegen legte sie Berufung ein.

Das Landearbeitsgericht Hamburg wies die Berufung der Briefzustellerin zurück. Weil Trinkgelder nicht zum festen Arbeitsentgelt gehörten, komme nur ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzuges nach § 280 Abs. 1 BGB in Betracht. Dies setze neben einer unwirksamen Kündigung als einer Pflichtverletzung auch ein Verschulden des Arbeitgebers voraus. Dem Arbeitgeber könne hier jedoch kein fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden, weil er nicht seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Er habe nämlich nach den Feststellungen des Gerichtes nicht erkennen können, dass die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung in Wirklichkeit gar nicht vorgelegen hätten. Der Arbeitgeber habe insbesondere alles Erforderliche getan, um den Sachverhalt aufzuklären.

LAG Hamburg vom 13.02.2008, 5 Sa 69/07

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen