+++ Sorgfaltspflichten Haftungsrecht +++
OLG Naumburg – LG Stendal
12.12.2008
6 U 106/08;
1. Der Kfz-Führer, der vor einem Lkw fährt und von der Bundesstraße nach links in einen Waldweg abbiegt, haftet für die Unfallfolgen in der Regel allein, wenn der den Lkw überholende, nachfolgende Fahrzeugführer mit dem Linksabbieger zusammenstößt.
2.1 Einem Insassen (hier ein angeschnalltes Kind), der im abbiegenden Kfz saß, können die beteiligten Fahrzeughalter keine Mitverursachungsquote anlasten.
2.2 Der geschädigte Kfz-Insasse, der weder Fahrzeughalter noch -führer ist, haftet als unbeteiligter Dritter nach § 17 Abs. 1 StVG auch nicht anteilsmäßig, weil er den Schaden nicht verursacht hat.
2.3 Für seinen Schaden haften die beteiligten Halter oder Fahrzeugführer entsprechend § 840 Abs. 1 BGB als Gesamtschuldner.