Statiker Mängel Haftung

+++ Statiker Mängel Haftung +++
OLG Hamm – LG Dortmund
1.9.2014
17 U 30/12

1. Für eine fachgerechte Tragwerksplanung ist es erforderlich, über konkrete Lastangaben am Übergang zwischen der wärmetechnischen Gebäudeausrüstung und den daran angrenzenden Stahlbetonteilen zu verfügen. Die Beschaffung dieser Daten ist Bestandteil der vom

Architekten geschuldeten Grundlagenermittlung.

2. Verlässt sich der Architekt bei der Planung auf (unrichtige) Angaben des vom Auftraggeber beauftragten Bauunternehmers und kommt es aufgrund dessen zu einem Mangel im Bauwerk, muss sich der Schadensersatz verlangende Auftraggeber die fehlerhafte Auskunft nicht anspruchsmindernd zurechnen lassen.

BGB §§ 278, 280 Abs. 1, § 634 Nr4 BGB