Familienrecht VII: Wenn das Kind leidet

Wenn Eltern versagen und das Kindeswohl gefährdet ist, muss der Staat schützend eingreifen. Nach dem BGB (1) ergreifen die zuständigen Familienrichter zu diesem Zweck die er-forderlichen Maßnahmen. Dabei gehen die Familienrichter regelmäßig zuerst einmal davon aus, dass die Eltern am besten wissen, was für das Kind gut ist. Die Nähe zu den Eltern bleibt auch … Weiterlesen …