Außerordentliche Kündigung – sexuelle Belästigung – Interessenabwägung – Abmahnung

+++ Außerordentliche Kündigung – sexuelle Belästigung – Interessenabwägung – Abmahnung +++BAG – LAG Hamm – ArbG Paderborn9.6.20112 AZR 323/10 1. Eine sexuelle Belästigung i.S.v. § 3 Abs 4 AGG stellt nach § 7 Abs 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Sie ist an sich als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs 1 BGB geeignet. … Weiterlesen …