Familienrecht XXI: Familie geht vor
Das Betreuungsgesetz, 1992 in Kraft getreten, hat spürbare Verbesserungen für erwachsene Menschen gebracht, die früher unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft standen. An deren Stelle und die damit verbundene Entmündigung ist die Betreuung getreten. Dabei wird das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soweit als möglich gewahrt, seine Wünsche sollen in jedem Fall beachtet werden. Die Tätigkeit des Betreuers … Weiterlesen …