Familienrecht V: Sorgerecht – ein Überblick

Die frühere Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern wurde 1998 wei-testgehend aufgehoben. Grundsätzlich gibt es nur noch eine einheitliche elterliche Sorge. Allerdings bleibt die Mutter alleine sorgeberechtigt, wenn sie mit dem Vater weder verheiratet ist noch ihn später heiratet oder wenn sie mit ihm zusammen eine so genannte förmliche Sorgeerklärung abgegeben hat. Der nichteheliche Vater … Weiterlesen …