Schadenersatzrechtsprechung, Verzug, VOB/B-Recht
Schadenersatzrechtsprechung (Baurecht), Verzug (Baurecht), VOB/B-Recht (Baurecht)KG Berlin – LG Berlin 24.5.2022 21 U 156/21 Ein Werkunternehmer oder Bauträger hat seinen Verzug nicht zu vertreten, soweit er durch schwerwiegende, unvorhersehbare und unabwendbare Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung gehindert war. Ist es umstritten, ob die Auswirkungen der Corona-Pandemie einen Werkunternehmer in diesem Sinne vom Verzug … Weiterlesen …