Aktuelles: Familienrecht
Vollstreckbarkeit ausländischer Unterhaltsentscheidungen
Ausländische Unterhaltsentscheidungen können grundsätzlich in einem innerstaatlichen Vollstreckbarerklärungsverfahren durch Beschluss nach § 110 Abs. 2 Satz 1 FamFG für vollstreckbar erklärt werden. Soweit allerdings der Anwendungsbereich einer völkerrechtlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsvereinbarung betroffen ist, geht diese Konvention gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 FamFG den Vorschriften des autonomen Rechts vor. Beansprucht die Konvention jedoch selbst keinen absoluten Vorrang gegenüber dem deutschen Recht, sondern lässt sie einen Rückgriff auf das innerstaatliche Recht des Vollstreckungsstaates zu, steht auch § 97 Abs. 1 FamFG einem solchen Rückgriff nicht entgegen.
BGH vom 02.09.2015
Az. XII ZB 75/13
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden auf Arbeitnehmerwunsch und gleichzeitiger Eigenkündigung
- Bestreiten nachfolgender Behauptungen
- Zugang einer E-Mail
- Betriebsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung