+++ Wohnfläche +++
BGH – Pressemitteilung – LG Berlin – AG Charlottenburg
18.11.2015
VIII ZR 266/14
Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der Kappungsgrenze
Der Bundesgerichtshof hat heute unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist.