Außerordentliche Kündigung; Sachbeschädigung; Anhörung der Mitarbeitervertretung

+++ Außerordentliche Kündigung; Sachbeschädigung; Anhörung der Mitarbeitervertretung +++
LAG Köln – ArbG Köln
26.10.2010
12 Sa 936/10

1. Auch nach einer vorsätzlichen Sachbeschädigung des Arbeitnehmers kann, insbesondere in einem langjährigen Arbeitsverhältnis, vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung erforderlich sein.

2. Hat der Arbeitnehmer sich nach Begehung der Sachbeschädigung beim Arbeitgeber entschuldigt und den Ausgleich des Schadens angeboten, ist dies im Rahmen der Anhörung der Mitarbeitervertretung zu einer beabsichtigten Kündigung mitzuteilen.