Aktuelles: Baurecht
14.09.2021
Bauzeitverschiebung: Anspruch auf Mehrvergütung durch Anordnung der Leistungsänderung
Bauzeit (Baurecht), Leistungsänderung (Baurecht), Zusatzleistungen (Baurecht)OLG Brandenburg – LG Franfurt/Oder
25.6.2020
12 U 59/19
Bauzeitverschiebung: Anspruch auf Mehrvergütung durch Anordnung der Leistungsänderung
- In der Mitteilung an den Auftragnehmer über eine Verschiebung des Baubeginns liegt eine Anordnung zur Leistungsänderung hinsichtlich der Bauzeit i.S.d. § 1 Abs. 3 VOB/B. (Rn.32)
- Haben die Parteien vereinbart, dass der Auftragnehmer aus der Baumaßnahme erhaltenes Fräsgut verkaufen und den Erlös behalten durfte und ist diese Verkaufsmöglichkeit wegen der Bauzeitverschiebung nicht mehr möglich, gehört dieser (mögliche) Verkaufserlös zu den Mehrkosten. (Rn.36)
BGB § 631
VOB/B § 1 Abs 3, § 2 Abs 1
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden auf Arbeitnehmerwunsch und gleichzeitiger Eigenkündigung
- Bestreiten nachfolgender Behauptungen
- Zugang einer E-Mail
- Betriebsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung