Familienrecht XIX: Wenn Mangel herrscht

Ein so genannter Mangelfall liegt vor, wenn ein Mann, der seiner geschiedenen Frau und seinen Kindern Unterhalt schuldet, der Unterhaltsschuldner, kein ausreichendes Einkommen erzielt, um den Unterhaltsbedarf aller Berechtigten zu decken. In einer grundlegenden Ent-scheidung hat der Bundesgerichtshof (1) im Januar diesen Jahres entschieden, dass im ab-soluten Mangelfall der seiner Lebenssituation entsprechende Bedarf des unterhaltsberechtig-ten … Weiterlesen …