Werkvertragsrecht
+++ Werkvertragsrecht +++OLG Naumburg – LG Stendal25.3.20101 U 90/09 1. Grundsätzlich hat der Besteller zunächst nur den Nacherfüllungsanspruch nach § 635 BGB. Erst wenn er dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese ergebnislos verstrichen ist, wenn nicht die Fristsetzung nach § 636 BGB oder § 637 Abs. 2 S. 2 BGB … Weiterlesen …