Beiordnung eines Rechtsanwalts
+++ Beiordnung eines Rechtsanwalts +++LAG Köln – ArbG Köln8.2.20121 Ta 382/11 1.) Voraussetzung für die Erforderlichkeit einer Beiordnung eines Rechtsanwalts i. S. v. § 121 Abs. 2, 1. Alt. ZPO ist, dass ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt beauftragt hätte. 2.) Bei einfach gelagerten Fällen der Geltendmachung von Lohnforderungen wird eine … Weiterlesen …