Rundbrief Arbeitsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, bei »Pausen während der Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit fallen keine Zuschläge an«. So das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.11.2009, AZ: 5 AZR 774/08. Außerdem hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.11.2009, AZ: 10 AZR 779/08 seine gesamte frühere Rechtsprechung zur betrieblichen Übung in einem wesentlichen Punkt vollständig aufgegeben. … Weiterlesen …