Abrechnung, Kündigung, VOB/B-Recht
Abrechnung (Baurecht), Kündigung (Baurecht), VOB/B-Recht (Baurecht)OLG Köln – LG Köln 17.3.2021 I-11 U 281/19 Zu den nach vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages zu vergütenden „erbrachten Leistungen“ gehören nur diejenigen Arbeiten, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung im Bauwerk verkörpern, bzw. die schon in das „Werk“ eingeflossen sind. Für die Annahme einer erbrachten Leistung genügt … Weiterlesen …