Vorübergehend verlassene Baustelle …
Keine hohen Anforderungen an Verkehrssicherungspflicht bei vorübergehend verlassener Baustelle Ein Bauunternehmen hatte Arbeiten an einer Kanalisationsaufgabe durchgeführt. Auf Wunsch der beauftragenden Gemeinde wurde der Bauzaun stehen gelassen, da demnächst weitere Arbeiten durchgeführt werden sollten. Ein Autofahrer behauptet nunmehr, dass ihm ein Teil des Bauzaunes während einer Vorbeifahrt auf den wagen gefallen sein soll und dabei … Weiterlesen …