Fristlose Kündigung und Präklusion
Fristlose Kündigung und Präklusion Ein Arbeitgeber kündigte seinem Mitarbeiter fristlos mit der Begründung, er habe in einem Zeitraum von etwa 2 Wochen 313 Minuten lang Internetseiten mit einem überwiegend pornografischen Inhalt auf seinen Büro-Rechner geladen. Sowohl das Arbeitsgericht, als auch das Landesarbeitsgericht erklärten die Kündigung jedoch für rechtskräftig. Im Folgenden kündigte der Arbeitgeber ihm erneut … Weiterlesen …