Rechtswidrige Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers
Rechtswidrige Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers Das OLG Celle hatte am 03.07.2008, Geschäftsnummer 30 U 68/08 zwei Klauseln im Ver-trag eines Werkunternehmers dahingehend zu überprüfen, ob diese nach den §§ 307 – 309 BGB wirksam seien. Unwirksam sei eine sog. Schriftformklausel, wenn sie dazu diene, insbesondere nach Ver-tragsschluss getroffene Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem sie … Weiterlesen …