Nebenkostenabrechnung
+++ Nebenkostenabrechnung +++ BGH – LG Frankfurt/Oder – AG Frankfurt/Oder10.12.2014VIII ZR 9/14 1. Auch bei hohen Wohnungsleerständen (hier: im Hinblick auf einen im Rahmen der Stadtplanung vorgesehenen Abriss eines 28-Familienhauses) hat es grundsätzlich bei der in § 9 Abs. 4, § 8 Abs. 1 HeizkostenVO vorgeschriebenen anteiligen Umlage von Warmwasserkosten nach Verbrauch zu bleiben. 2. … Weiterlesen …