Baumängelrecht
+++ Baumängelrecht +++BGH – OLG Oldenburg – LG Osnabrück14.1.2010VII ZR 108/08 a) Der Auftragnehmer kann einen an den Auftraggeber gezahlten Vorschuss auf die Mängelbeseitigungskosten zurückfordern, wenn feststeht, dass die Mängelbeseitigung nicht mehr durchgeführt wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber seinen Willen aufgegeben hat, die Mängel zu beseitigen. b) Ein Rückforderungsanspruch entsteht … Weiterlesen …