Untreue wegen Nichteinzahlung des einbehaltenen Restwerklohns
Untreue wegen Nichteinzahlung des einbehaltenen Restwerklohns Der Alleingeschäftsführer einer Baubetreuungs-GmbH schloss als Kunde einen Bauvertrag mit einem Sanitärhandwerksbetrieb ab. Beide Parteien vereinbarten die Geltung der VOB/B einschließlich der Vorschrift des § 17 VOB/B. Gem. dieser Vorschrift ist der Kunde verpflichtet, den zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen restlichen Werklohn innerhalb von 18 Werktagen auf ein Sperrkonto … Weiterlesen …