Beeinträchtigung von Nachbarrechten durch Carport
Beeinträchtigung von Nachbarrechten durch Carport Auf dem Grundstück der Antragsteller befindet sich unmittelbar an der nördlichen Grenze zum benachbarten Grundstück neben dem Einfamilienhaus der Antragsteller eine Doppelgarage, die in einer Entfernung von ca. 4 m zu der im Bereich des Grundstücks der Antragsteller kurvig verlaufenden – mit einem Gehweg versehenen –Anliegerstraße D. errichtet wurde. Nach … Weiterlesen …