Wucher …
Wucher setzt verwerfliche Absicht voraus Ein Gastwirt pachtete ein Lokal von 15 Quadratmetern zu einem Pachtzins von 4.500 DM. Nach einiger Zeit kam er zu der Überzeugung, dass die Pacht wesentlich überhöht war. Die ortsübliche Preise betrügen nur in etwa ein Drittel, der von ihm zu zahlende Preis sei schlicht Wucher. Er verlangt nun den … Weiterlesen …