Schlussrechnung (Baurecht) OLG Frankfurt – LG Frankfurt
13.3.2023 21 U 52/22 Werkvertrag: Anforderungen an Prüffähigkeit der Schlussrechnung als Verjährungsvoraussetzung 1. Eine Schlussrechnung ist prüfbar, wenn sie nach dem Vertrag objektiv unverzichtbare Angaben enthält, die die sachliche und rechnerische Überprüfung des Werklohns ermöglichen.( Rn.32) 2. Hat ein vom Auftraggeber beauftragter Fachmann, wie ein Architekt oder Ingenieur, die Schlussrechnung geprüft, spricht dies in der … Weiterlesen …