Gewährleistungsanspruch auch bei Schwarzarbeit
Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII.Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprü-che des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrages mit einer Schwarzarbeiter-Abrede erbracht hat. In beiden Fällen hatten die Parteien vereinbart, dass für die zu erbringenden Leistungen kei-ne Rechnung gestellt werden … Weiterlesen …